1. Was ist passiert?
Laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft baute Herr Kiener ein verschachteltes System an Beteiligungsgesellschaften, Fonds und Subfonds auf, um die Verwendung der vereinnahmten Gelder für sein Privatvermögen zu verschleiern. Hierzu wurden unter anderem in der Schweiz, auf den Cayman Inseln und im Bundesstaat Delaware sowie auf den British Virgin Islands entsprechende Firmen gegründet. Die Barclays Bank emittierte Schuldverschreibungen, deren vereinnahmte Gelder letztendlich auf Konten des Herrn Kiener landeten. Offiziell wurden die Gelder von Barclays über neu gegründete Treuhandfonds zum Investmentmanager der Firma X1 Fund Allocation GmbH geleitet. Hinter der Firma X1 Fund Allocation GmbH verbarg sich ebenfalls Herr Kiener. So wurden mit den Geldern, die bei der X1 Fund Allocation GmbH eingingen, angeblich Fondsanteile an diversen Fonds wie Silverback und Nauticus gekauft. Auch hinter diesen Fonds steckte wiederum Herr Kiener. Zum Firmenkonstrukt gehörten auch die Hedgefonds „K1 Invest“ und „K1 Global“ mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln.
2. Warum sind die Behörden nicht schon früher eingeschritten?
In den Verkaufsprospekten der „K1 Invest Ltd.“ wurde vollmundig von einem neuen Anlagesystem gesprochen, welches angeblich durch den Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelt worden sei. Hierzu heißt es: „Grundlage der Anlagestrategie des K1 Invest Ltd. bildet das vom Diplom-Psychologen Helmut Kiener entwickelte und seit 1996 angewendete K1 Fund Allocation System. Es handelt sich um ein semi-automatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter, genaue Handlungsanweisungen für Kapitalallokationen in alternative Investments liefert. Es kam seit 1996 zunächst in Form von deutschen GbRs und später im Rahmen einer Genussrechtsvariante zur Anwendung.“
Die Staatsanwaltschaft vermutet hinter diesem "Anlagesystem" auf Basis der uns bislang vorliegenden Informationen nichts anderes als ein Firmengeflecht, welches über Jahre hinweg in Form eines Schneeballsystems Gelder zugunsten des Herrn Kiener eingesammelt haben soll. Was Herr Kiener in seinem Prospekt allerdings verschwieg, war die Tatsache, dass bereits die zunächst in Form einer deutschen GbR gegründete Firma "K 1 Fonds GbR" des Herrn Kiener am 22.09.2004 durch das rechtskräftig festgestellte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Erlaubnis zum Vertrieb entsprechender Finanzprodukte über seine GbR besaß. Aufgrund einer Verfügung des Bundesaufsichtsamtes vom 25.06.2001 wurde Herrn Kiener damals zunächst untersagt, weiter in der bestehenden Form am Finanzmarkt tätig zu sein. Grund war, dass Herrn Kiener zum damaligen Zeitpunkt laut diesem Gerichtsurteil die erforderliche Erlaubnis im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nummer 3 KWG fehlte.
Herr Kiener konnte aber im weiteren Verlauf laut einem Bericht der Euro am Sonntag vom 04.11.2009 die fehlende Erlaubnis durch sein Tätigwerden im Rahmen von Finanzkommissionsgeschäften umgehen.
3. Ist mein Anlagekapital vernichtet?
Aufgrund der unklaren Faktenlage kann zu dieser Frage gegenwärtig niemand eine seriöse Antwort abgeben. Zur Zeit sind wir dabei, die Zahlungsflüsse innerhalb der Fondsstrukturen zu ermitteln. Derzeit ist es alles denkbar, auch, dass das gesamte Geld oder zumindest ein Großteil davon noch da ist.
4. Muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen oder soll ich zu einem späteren Zeitpunkt handeln?
Der betroffene Anleger, der in Produkte der "K1-Gruppe" investiert hat, muss zunächst einmal gar nichts. Unsere reichhaltigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass optimale anwaltliche Beratung von Anfang an hilft, mögliche Probleme zu vermeiden.
5. Kann ich auch meinen Hausanwalt beauftragen?
Natürlich steht es Ihnen frei, grundsätzlich jeden beliebigen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Allerdings ist der Vorteil für Sie bei einer Beauftragung der die PIA ProtectInvestAlliance bildenden beiden Sozietäten NIEDING + BARTH und TILP, dass gleich zwei der marktführenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz für Sie tätig sind. Darüber hinaus haben wir nicht nur das notwendige nationale und internationale Know-How, um in diesem komplexen Kapitalanlagefall für Sie tätig zu werden. Darüber hinaus haben wir auch den unmittelbaren und kurzen Draht zu entscheidenden Institutionen, was Ihnen als Mandant der PIA ProtectInvestAlliance zugute kommt.
6. Worin unterscheidet sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts von Interessen- oder Schutzgemeinschaften?
Unser Rat ist, bitte möglichst vorsichtig an Interessen- oder Schutz-gemeinschaften heranzugehen. Oft werden diese gerade von den Hintermännern von Kapitalanlageverfahren initiiert, um eine mögliche eigene Haftung geschickt auszuschließen. Darüber hinaus sind selbst seriöse Interessen- oder Schutzgemeinschaften nicht in der Lage, umfassende rechtliche Vertretung der geschädigten Kapitalanleger zu bieten. Auch solche Interessen- und Schutzgemeinschaften sind daher wiederum auf die Einschaltung von Anwälten angewiesen. So entstehen unnötige Kosten und Reibungsverluste durch notwendie Informationsweitergabe über mehrere Stationen, die Ihnen bei der Beauftragung von spezialisierten Rechts-anwälten von Anfang an erspart bleiben. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen deshalb nur Anwälten an, die nachweislich mit einer guten Leistungsbilanz im Kapitalanlagerecht aufwarten können! So ist gewährleistet, dass Sie "schlechtem Geld" nicht noch gutes hinterher werfen.
7. Wird meine Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommen?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt, muß in jedem Einzelfall abgeklärt werden und richtet sich nach den Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrundeliegenden Rechtsschutz-Bedingungen. Im Rahmen unseres Pauschalangebotes übernehmen wir die Prüfung, ob Ihre Rechtschutzversicherung einstandspflichtig ist. Erteilt der Rechtschutzversicherer diese Deckungszusage, ist unsere Tätigkeit für Sie also - mit Ausnahme eines eventuellen Selbstbehalts - kostenlos.
8. Wer steht eigentlich hinter der PIA ProtectInvestAlliance?
Die PIA ProtectInvestAlliance ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de), Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de), Kirchentellinsfurt/Tübingen. Beide Kanzleien haben sich zur PIA ProtectInvestAlliance zusammengeschlossen und unterhalten gemeinsame zusätzliche Repräsentanzen in Brüssel und Wien.
PIA ProtectInvestAlliance ist die Anwaltskooperation zweier Anlegerschutzkanzleien, die seit über 15 Jahren nachweislich zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren in Deutschland zählen. Durch unsere Kooperation wird eine Größeneinheit geschaffen, die derzeit keine andere in diesem Bereich tätige deutsche Anwaltskanzlei erreicht. Dadurch schaffen wir ein Schwergewicht, das wir für die Bewältigung der vorliegend aufgeworfenen Probleme für unerlässlich halten. Mit unserer projektbezogenen Zusammenarbeit wollen wir Ihre Interessen wie die der sonstigen Betroffenen der K1-Gruppe optimal vertreten. Ein Team von rund 20 Rechtsanwälten inklusive unserer PIA ProtectInvestAlliance_Auslandsniederlassungen in Brüssel und Wien, der U.S.-Repräsentanz von TILP Rechtsanwälte, die Vertretung von TILP in der Schweiz sowie ein umfangreiches Back-Office stehen Ihnen als unsere Mandanten exklusiv zur Verfügung. Unser Anwaltsteam hat eine reichhaltige und langjährige Erfahrung im Bereich der Vertretung geschädigter Kapitalanleger.
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung im "Handling" großer Schadensfälle. Im Fall Phoenix - dem größten Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte - betreuen beide Kanzleien in der ARGE Phoenix rund 3.000 Geschädigte (www.arge-phoenix.de). Im Fall AMIS, dem bisher ersten grenzüberschreitenden Massenschadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht (www.arge-amis.de), werden ebenfalls rund 3.000 Geschädigte durch die beiden Kanzleien vertreten.
Sowohl TILP Rechtsanwälte, als auch NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählen nach den im renommierten JUVE-Verlag für juristische Informationen erschienenen aktuellen JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 zur Spitzengruppe der Marktführer in Deutschland. Das Handbuch klassifiziert beide Sozietäten von 20 beurteilten bundesdeutschen Anwaltssozietäten in die aus insgesamt drei Kanzleien bestehende Spitzengruppe ein. Beide Kanzleien werden im Handbuch als "führende Kanzleien im Kapitalanlegerschutz" beurteilt (siehe auch Referenzen).
9. Wann wird die PIA ProtectInvestAlliance klagen und gegen wen? Wie lange dauert das?
Nach unserer Überzeugung muss momentan noch überhaupt nicht geklagt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es sinnvoller Weise nicht um die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, vielleicht muss es hierzu nämlich gar nicht kommen. Zunächst müssen von uns - fundiert aufbereitet - Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht werden. Dies kann bereits zum teilweisen oder vollen Erfolg führen. Daher ist es jetzt auch noch zu früh, über die Dauer eventueller Klageverfahren (die sich durchaus durch mehrere Instanzen erstrecken und unterschiedliche Risiken aufweisen können) detailliert zu sprechen.
Als ein potentieller Anspruchsgegner ist hier die britische Bank Barclays zu nennen. Barclays haftet unseres Erachtens über das vom BGH entwickelte und in seiner aktuellen Rechtsprechung jüngst bestätigte Rechtsinstitut der „Systemunterstützung“ für alle oder zumindest einen Großteil der durch den Vertrieb der Kiener-Produkte den Anlegern entstandenen etwaigen Schäden.
10. Kann mir die PIA ProtectInvestAlliance die Rückzahlung meines eingesetzten Kapitals garantieren?
Nein. Wer Ihnen eine solche Garantie abgibt, ist mindestens unseriös oder sogar ein Betrüger. Sie können davon ausgehen, dass wir alles tun werden, um Ihre berechtigten Ansprüche bestmöglich zu sichern. In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit einem namhaften Ermittlungsunternehmen zusammen, dessen Mitarbeiter sich nahezu ausschließlich aus ehemaligen BKA-, LKA- und Verfassungsschutzbeamten rekrutieren. Wir haben in der Vergangenheit mit diesem Unternehmen bereits sehr erfolgreich im Rahmen der Aufspürung verschwundener Anlegergelder zusammengearbeitet. Von diesem zusätzlichen Know-How profitieren Sie als Mandanten der PIA ProtectInvestAlliance.
11. Wie hoch ist mein Kostenrisiko im Klagefall?
Generell gilt: Die Kosten im Klageverfahren sind in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fix. Entsprechende Regelungen existieren in Österreich (Rechtsanwaltstarifgesetz). Je nachdem, gegen wie viele Gegner man vorgeht, können es unterschiedliche Klageverfahren werden. Die Kosten hierfür können sehr hoch werden. Daher ist es unser vorrangiges Ziel, dann, wenn überhaupt geklagt werden muss, die Ansprüche der privaten und institutionellen Anleger möglichst zu bündeln, um so zum einen Kostenvorteile, zum anderen eine größere Durchschlagskraft zu erreichen. In jedem Fall werden Sie vor Einleitung gerichtlicher Schritte von uns rechtzeitig informiert und erfahren auch vorab die Kosten. Befürchtungen, dass zu Ihren Lasten unkontrolliert kostenträchtige Schritte eingeleitet werden, sind daher unberechtigt. Sie sind stets Herr der Situation und entscheiden in jedem Fall, ob weitere, über unser Pauschalangebot hinausgehende Schritte getätigt werden - und mit welchen Kosten.
12. Wird es so etwas wie eine Massenklage geben?
"Sammelklagen" im eigentlichen Sinne kennt das deutsche Rechtssystem bis heute nicht. Zwar existieren verschiedene Möglichkeiten, sogenannte "Streitgenossenschaften" zu bilden. Allerdings handelt es sich dabei bloß um eine technische Zusammenfassung von zahlreichen Einzelklagen, um diese im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit einheitlichen Vorgängen zu bearbeiten. Wir werden zu gegebener Zeit entscheiden, wie wir für die von uns vertretenen Mandanten am effektivsten und zugleich kostengünstigsten vorgehen. Darüber werden Sie selbstverständlich frühzeitig vorab informiert, so dass Sie entscheiden können, ob Sie sich unserer Strategie anschliessen.
13. Was kostet mich die Mandatierung der PIA ProtectInvestAlliance genau?
Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage abgibt oder Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben wir für unsere außergerichtliche Tätigkeit ein Pauschalangebot mit den folgenden Konditionen eingerichtet.
Unser Pauschalangebot für das außergerichtliche Vorgehen weist transparent aus, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Wir orientieren uns dabei am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der gesetzlichen Grundlage zur Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Selbstverständlich werden wir ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis keine weiteren Schritte einleiten, die ggf. mit weiteren Kosten verbunden wären.
Bei nachgewiesenen Härtefällen sind wir zu individuellen Vereinbarungen bereit, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Härtefalles berücksichtigen.
14. Ist die PIA ProtectInvestAlliance teurer oder billiger als Angebote des Wettbewerbs?
Die PIA ProtectInvestAlliance unterbreitet den K1-Anlegern ein Angebot, das seinen Preis wert ist. Lassen Sie uns im Folgenden kurz ausführen, warum wir diese Auffassung vertreten.
Erfahrung: Die hinter der PIA ProtectInvestAlliance stehenden Kanzleien verfügen jeweils über mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Anlegerschutzes - sie sind mit mehreren tausend erfolgreich absolvierten Fällen daher mit allen Facetten dieses komplexen Rechtsgebiets bestens vertraut. Zudem verfügen beide Kanzleien durch ihre Zusammenarbeit im Fall Phoenix (vgl. www.arge-phoenix.de) und im Fall AMIS (vgl. www.arge-amis.de) bereits über viele wertvolle Erfahrungen im "handling" großer, brisanter Massenfälle. In der ARGE PHOENIX und der ARGE AMIS betreuen beide Kanzleien zusammen mehr als 6.000 Mandanten. Beiden Kanzleien wird von der unabhängigen Fachpresse engagierte juristische Arbeit auf Top-Niveau bescheinigt.
Kapazitäten: Durch den projektweisen Zusammenschluss vieler erfahrener wie kompetenter Rechtsanwälte in der PIA ProtectInvestAlliance entsteht eine beachtliche anwaltliche Teamkapazität, die die juristische Komplexität wie auch die aufgrund des Firmengeflechts der Kiener-Beteiligungen Vielschichtigkeit des Falls "K1" geradezu fordert. Die Erfahrung zeigt: Gerade zu Beginn eines sich abzeichnenden Falls dieser Größenordnung bedarf es einer "schnellen Eingreiftruppe", die neben der systematischen Sichtung des Materials auch rasch vielversprechende Anspruchsgegner mit ausreichendem haftenden Vermögen identifiziert. Dies ist gerade in einem Fall wie dem vorliegenden, wo ein komplexes Firmengeflecht im In- und Ausland zu durchschauen ist, enorm wichtig.
Infrastruktur: Nach unserer Einschätzung verfügen wir damit über eine personelle Infrastruktur und einen technischen Bearbeitungsstandard, der seines gleichen in der Bearbeitung von großen Massenfällen im Kapitalmarkt sucht. So bietet die PIA ProtectInvestAlliance den betroffenen Anlegern z.B. unter dieser Webadresse www.k1-schaden.de ein projektspezifisches, ständig aktualisiertes Informationsportal, das neben vielen brandaktuellen Informationen auch Antworten auf viele grundsätzliche Fragen der privaten und institutionellen Investoren gibt. Die internetgestützte Lösung bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Korrespondenz und den Datenverkehr rascher abzuwickeln.
Netzwerk: Durch ihr langjähriges Engagement an exponierter Stelle für geschädigte Investoren verfügen Klaus Nieding und Andreas Tilp - die beiden Köpfe der PIA ProtectInvestAlliance - über ein exzellentes Netzwerk von Experten aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Ermittler, Brancheninsider, Politik, etc.), das sie für kritische Fälle wie "K1" spontan und zuverlässig belasten und einbringen können.
Öffentlicher Druck: Massenfälle mit mehreren tausend betroffenen Anlegern mutieren erfahrungsgemäß schnell zu Fällen mit politischer Bedeutung. Anleger sind schließlich auch Wähler. Zudem stellt sich schnell die Frage, ob die verantwortlichen Behörden in den beteiligten Ländern ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion gerecht wurden und ob die Legislative der Bedeutung des Themas und supranationalen Vorgaben entsprechend gehandelt hat. Einzelne Investoren stehen diesem politisch-administrativen Komplex oftmals nahezu hilflos gegenüber. Eine zahlen- wie willensmäßig starke Vertretung von betroffenen Anlegern wie die PIA ProtectInvestAlliance kann aufgrund ihres eigenen "politischen" Gewichts mit den Anspruchsgegnern quasi auf Augenhöhe verhandeln und durch gezielte kommunikative Maßnahmen den erforderlichen öffentlichen Druck herstellen - ein wesentlicher Vorteil für die Geschädigten!
15. Fallen auch Gebühren für den Fall an, dass ich kein Geld von den Anspruchsgegnern erhalten werde?Ja. In Deutschland ist es Anwälten grundsätzlich verboten, gegen ein Erfolgshonorar zu arbeiten. Deshalb sind die Gebühren im Rahmen unseres Pauschalangebotes auch erfolgsunabhängig. Darüber hinaus arbeiten wir grundsätzlich auf Vorschussbasis. Sollten wir für Sie Rechtsstreite führen und diese gewinnen, trägt die Gegenseite grundsätzlich die insoweit entstandenen Kosten. Für besondere Fälle haben wir aber ein Kombinationsangebot mit einem Erfolgshonorar-Anteil.
16. Fallen neben den Pauschalgebühren sonstige Kosten an?
Mit unserem Pauschalangebot werden sämtliche Rechtsanwaltsgebühren der PIA ProtectInvestAlliance, die für das außergerichtliche Tätigwerden gemäß Ziff. 1 bis 15 der Vergütungsvereinbarung anfallen, abgedeckt. Sollten Sie der PIA ProtectInvestAlliance nach der Beratung ein weiterführendes Mandat erteilen, so fallen hierfür die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
17. Wie werde ich konkret von der PIA ProtectInvestAlliance im Falle einer Mandatierung betreut, wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die wir täglich erhalten, möchten wir größtmöglich telefonische Kontakte vermeiden. Wir korrespondieren gerne per Post, Telefax oder E-Mail mit Ihnen. Wichtige Informationen erhalten Sie über unsere eigens für den Fall PIA ProtectInvestAlliance eingerichtete Internet-Seite www.k1-schaden.de. Besonders relevante Informationen bleiben dabei allerdings unseren Mandanten vorbehalten, wofür wir um Ihr Verständnis bitten. Im geschützten Mandantenbereich können sich diese mit einem Passwort, welches sie nach erfolgter Mandantierung der PIA ProtectInvestAlliance erhalten, diese Informationen beschaffen. In besonders wichtigen Fällen werden wir mittels Pressemitteilung die breite Öffentlichkeit unterrichten.
18. Macht es Sinn, auch meinen Anlageberater/Anlagevermittler in Anspruch zu nehmen?
Selbstverständlich zählen - neben den Gesellschaften und Hintermännern der K1-Gruppe - auch und vor allem die jeweiligen Anlageberater bzw. Anlagevermittler zum Kreise der potentiellen Anspruchsgegner. Allerdings müssen Sie sich bei diesen stets überlegen, ob der jeweilige Anlagevermittler/Anlageberater überhaupt wirtschaftlich leistungsfähig ist. Was nutzt Ihnen ein gerichtlicher Titel, den Sie mangels Masse auf der Gegenseite nicht vollstrecken, sondern sich nur gerahmt an die Wand hängen können? Vermittler werden von uns daher aus grundsätzlichen strategischen Erwägungen heraus nicht in Anspruch genommen. Wir wollen Interessenkonflikte zugunsten unserer Mandanten vermeiden, denn wir benötigen auch Hinweise von Seiten der Vermittler, um den Fall zum Wohle unserer Mandanten richtig einschätzen und vorantreiben zu können.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Zusammenhang mit dem K1-Skandal nun weitere Personen verhaftet und Objekte im Ausland durchsucht. Näheres erfahren Sie hier.