Den Termin für die erste Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands am 1. Februar 2010 hatten wir für unsere Mandanten persönlich wahrgenommen, um deren Rechte vor Ort mit Nachdruck vertreten zu können. Wir waren als einzige deutsche Kanzlei zusammen mit einer Partnerkanzlei von den British Virgin Islands für unsere Mandanten bei den beiden Gläubigerversammlungen der K1 Invest Ltd. und der K1 Global Ltd. vertreten. Wir konnten erreichen, in beide Gläubigerausschüsse berufen zu werden. Im Gläubigerausschuss des K1 Invest haben wir sogar die Mehrheit der Sitze, nämlich 2 von 3, inne. Dadurch ergibt sich für uns die Möglichkeit, intensiver am Fall zu arbeiten.
Nach wie vor ist der Verbleib des Geldes unklar. Die Liquidatoren konzentrieren sich nun auf die Überprüfung der Zahlungsströme in den beiden Fonds. Umso wichtiger ist es, mit den Liquidatoren in stetigem Kontakt zu sein, um Informationen aus nächster Quelle zu erhalten und um Forderungen besser vertreten zu können. Durch die Bündelung von Ansprüchen und eine gemeinsame Vorgehensweise sind Gläubigerpositionen besser durchzusetzen.
Momentan stellt sich neben der zentralen Frage des Verbleibs der Gelder weiterhin die Frage nach den Stimmrechten für Investoren, die nur Genussrechte an den beiden Fonds erworben haben. Stimmrechte ergeben sich nach Ansicht der Liquidatoren nicht, da diese an Beteiligungsrechte anknüpfen, zu denen bloße Genussrechte der Investoren nach dem Recht der BVI nicht gehören. Entscheidend wird es daher auch sein, die Investorenforderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens als umfassende Gläubigerrechte anerkannt zu bekommen. Unabhängig davon sollten die Ansprüche der Gläubiger bei den Liquidatoren angemeldet werden. Dies kann nach wie vor erfolgen. Die erforderliche Anspruchsanmeldung übernehmen wir natürlich für unsere Mandanten. Diejenigen Anleger allerdings, die Teilauszahlungen aus den beiden Fonds erhielten, sollten vor Anmeldung der Ansprüche nochmals mit uns Rücksprache halten.
Wir werden öfters auf die Veröffentlichungen der verschiedensten Medien zum Verbleib der Gelder angesprochen. Nach deren Berichterstattung war es ein groß angelegter Betrug. Derzeit kann der Verbleib und die Verwendung der Gelder auf Basis der bislang öffentlich bekannt gewordenen Informationen aber nicht abschließend rekonstruiert werden. Hierzu wird und wurde weltweit in mehreren Ländern ermittelt. Ferner wurden zahlreiche Hausdurchsuchungen mit entsprechenden Beschlagnahmungen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch. Daher ist es für eindeutige Aussagen noch zu früh.
Schon im März 2009 soll die Werthaltigkeit der Fonds angeblich erstmals mit Null bewertet worden sein, da hier eine Suspendierung der K1 Fonds erfolgte. Die endgültige Bewertung durch die Liquidatoren, mit denen wir in Kontakt stehen, bleibt abzuwarten. Im derzeitigen Stadium der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird eine Abwicklung der K1 Fonds noch nicht erfolgen können. Hierzu bedarf es vielmehr weiterer Aufklärung der Zahlungsströme. Es ist davon auszugehen, dass die Abwicklung der K1 Fonds noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie wir bereits geschildert hatten, konnten bislang nur geringfügige Vermögenswerte lokalisiert werden: Im Wesentlichen handelt es sich bezüglich der K1 Invest Ltd. um ca. € 260.000,00 auf einem Konto der Rabobank in den Niederlanden. Hinsichtlich des K1 Global Ltd. ergibt sich indirekt durch die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft folgender Wert: € 360.000,00 sind auf einem Bankkonto einer Gesellschaft namens „Distressed Asset Investments (BVI) Limited“ verbucht. An dieser Gesellschaft ist die K1 Global Ltd. mit ca. € 4,9 Mio. nominal beteiligt. Fraglich ist allerdings, welchen tatsächlichen Wert diese Beteiligung noch besitzt. Die Liquidatoren versuchen derzeit, zumindest Zugriff auf das Bankkonto mit dem Kontostand in Höhe von € 360.000,00 zu erhalten. In diesem Zusammenhang liegen uns zwischenzeitlich weitere Informationen vor, dass die jeweiligen Banken, bei denen entsprechende Unteranlagen gehalten werden, deren Werte automatisch auf „Null“ festgesetzt und diesen „Null-Wert“ dann an Grant Thornton gemeldet haben sollen. Dies würde die „Wertlosigkeit“ der einzelnen Investments zumindest erklären. Tatsächlich sollen die Investments aber noch einen Kapitalmarktwert von ca. 10 – 20 % haben. Wir gehen diesen Informationen gesondert nach.
Eine Mandatserteilung ist insbesondere aufgrund der Notwendigkeit zur Klärung undurchsichtiger Strukturen und Durchsetzung von Forderungen sinnvoll. Wir verfolgen daher die Ansprüche unserer Mandanten auch gegen wirtschaftlich potente Gegner, die nicht Teil der Kiener-Gruppe sind oder waren. Deshalb möchten wir nochmals betonen, dass wir Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Wirtschaftsprüfer und involvierte Banken in verschiedenen Jurisdiktionen genau prüfen werden. Hieran arbeiten wir derzeit bereits mit Hochdruck. Dabei konzentrieren wir uns – gemäß unserer bisherigen Verlautbarungen und der entsprechenden Mandate – schwerpunktmässig auf finanzstarke Anspruchsgegner, denen Pflichtenverstöße gegenüber allen Anlegern vorzuwerfen sind.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Zusammenhang mit dem K1-Skandal nun weitere Personen verhaftet und Objekte im Ausland durchsucht. Näheres erfahren Sie hier.