Die Barclays Bank hat gegenüber der PIA mit Schreiben vom 09.09.2011 zum Ausdruck gebracht, keinen Schadensersatz für die von ihr emittierten X1 Zertifikate leisten zu wollen. Daher ist eine Klageerhebung zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich.
Die pflichtwidrige und schädigende Handlung von Barclays lag unseres Erachtens bereits in der Emission der X1- Zertifikate, die ohne hinreichende Überprüfung der zugrundeliegenden Zielfonds und des Systems von Herrn Kiener erfolgte.
Die für die Kontrolle der Wertpapieranlagen zuständigen Mitarbeiter von Barclays hatten es nach den uns vorliegenden Erkenntnissen unterlassen, die erforderlichen Erkundigungen über Herrn Kiener und dessen Anlagesystem einzuholen. Außerdem unterließ Barclays nach weiteren Informationen eine ordnungsgemäße Due Diligence. Die Verletzung der Kontrollpflichten führt unseres Erachtens zu Schadensersatzansprüchen.
Der Sachverhalt erfüllt unseres Erachtens den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB, der die zentrale Schadenersatznorm für Vermögensschäden im Deliktsrecht darstellt. Zur Haftung von Barclays liegt uns auch ein Rechtsgutachten vor, welches unsere Rechtseinschätzung untermauert.
Aufgrund der weiterhin ablehnenden Haltung von Barclays raten wir X1-Zertifikateinhabern an, gegen Barclays Klage zu erheben, bevor Verjährung eintritt.
Für die Geschädigten des K1 Invest Ltd. („K1 Invest“) und K1 Global Ltd. (K1 Global“) sehen wir ebenfalls positive Ansätze, um gegen Barclays vorgehen zu können. Dies deshalb, weil Barclays im vorliegenden Fall an einer günstigen Wertentwicklung des K1 Invest und insbesondere des K1 Global interessiert war, nachdem der K1 Global laut eigenem Bekunden von Barclays das “Underlying” und damit den Basiswert darstellte, auf den sich das X1-Zertifikat bezog. Barclays erkannte gemäß den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen voraussichtlich bereits im Jahr 2008 einige Diskrepanzen in der Geldanlage des Kiener-Systems. Barclays unterließ es, rechtzeitig zu handeln und die Anleger in ihrer Gesamtheit zu informieren.
Barclays hätte schon bei Emission der X1-Zertifikate im Jahr 2006 durch eine frühzeitige Überprüfung der Zielkonten und Hedgefonds erkennen müssen, dass Gelder aus dem Kiener-System entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß angelegt worden waren. Schon eine Nachfrage beim damals zuständigen Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hätte Barclays aufhorchen lassen müssen, zumal gegen Kiener seit dem Jahr 2001 ermittelt wurde. Barclays als international agierende Bank mit Know-how und entsprechender Reputation hätte unseres Erachtens die Pflicht gehabt den Markt über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. Der Markt vertraute auf einen Global Player wie Barclays, der über die „X1-Zertifikate“ auf Kiener-Produkte setzte, die jedoch auf einem Schneeballsystem basierten. Erst aufgrund des von Barclays geschaffenen Anlageklimas wurden Anleger auch dazu animiert, in die Produkte des K1 Invest und K1 Global zu investieren.
Nachdem Barclays seine Kontrollpflichten von Beginn an schwerwiegend verletzte und es im weiteren Verlauf trotz gewonnener Erkenntnisse während des Jahres 2008 unterließ, die Allgemeinheit zu informieren, haftet Barclays unserer Ansicht nach auch den Anlegern des K1 Invest und K1 Global für den entstandenen Schaden. Hätten die Anleger rechtzeitig von den Problemen bei Kiener erfahren, so hätten sie die Gelder entweder nicht angelegt oder aus den Kiener Produkten rechtzeitig abgezogen. In beiden Fällen war das Verhalten von Barclays kausal für den entstandenen Schaden der Anleger.
Wir regen daher auch für die Gruppe der K1 Invest und K1 Global Inhaber eine Schadensersatzklage gegen Barclays an.
Frankfurt am Main / Kirchentellinsfurt bei Tübingen, den 03.11.2011
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Zusammenhang mit dem K1-Skandal nun weitere Personen verhaftet und Objekte im Ausland durchsucht. Näheres erfahren Sie hier.