Sehr geehrte Mandantschaft,
infolge des am 01.01.2002 im Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bitten wir zu beachten, dass Ansprüche gegen etwaige Anspruchsgegner aus den von Ihnen getätigten Altanlagen vor 2002, welche die Vorgängergesellschaften des K1 Invest Ltd. und K1 Global Ltd., also beispielsweise die K1 Invest GbR oder die K1 Fonds GbR betreffen, zum 31.12.2011 verjähren. Dies betrifft allerdings nur solche Schadensersatzansprüche, die aus den Altanlagen selbst resultieren können. Es betrifft insbesondere nicht diejenigen Ansprüche, welche beispielsweise infolge Übertragung der Gelder auf die K1 Invest Ltd. und die K1 Global Ltd. auch gegen spätere Geschäftspartner des K1 Invest Ltd. und K1 Global Ltd. gerichtet werden können. Ansprüche aus älteren Geldanlagen im Jahr 2002 verjähren dagegen taggenau. Dies bedeutet, dass Ansprüche aus einer Geldanlage die am 31.03.2002 getätigt wurde, gegenüber etwaigen Anspruchsgegnern nach deutschem Recht zum 31.03.2012 verjähren.
Es dürfte nach Ansicht der PIA jedoch insgesamt schwierig werden, etwaig bestehende Ansprüche aus diesen Altanlagen durchzusetzen, zumal davon auszugehen ist, dass diejenigen Anleger, die bereits vor 2002 oder in 2002 in Anlageprodukte des K1 investierten, von den Bafin-Ermittlungen gegen die K1 Vorgesellschaften Kenntnis erlangt haben dürften oder zumindest grob fahrlässig in Unkenntnis geblieben sind. Damit wären diese Ansprüche je nach Kenntniserlangung bereits seit 2004 oder 2005 verjährt. Losgelöst hiervon sehen wir keinen validen Anspruchsgegner aus den Altfällen, gegen den ein Vorgehen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Sinn machen würde. Soweit Sie eine Sicherung dieser Altansprüche aus Geldanlagen vor 2002 gegen etwaige Anspruchsgegner anstreben wollen, müssten Sie bis spätestens 31.12.2011 verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Für Geldanlagen aus dem Jahre 2002 müssten verjährungshemmende Maßnahmen dagegen wie oben beschrieben taggenau in 2012 spätestens 10 Jahre nach der erfolgten Geldanlage vorgenommen werden. Die PIA sieht allerdings keine Möglichkeit, valide Anspruchsgegner aus dieser Zeit ausfindig zu machen und auf diese zuzugehen. Die PIA wird daher keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergreifen.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Zusammenhang mit dem K1-Skandal nun weitere Personen verhaftet und Objekte im Ausland durchsucht. Näheres erfahren Sie hier.