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Weitere Informationen zu den Liquidationsverfahren K1 Global Ltd. und K1 Invest Ltd.

30.11.2009

Wir stehen bereits in ständigem Kontakt mit der zur Liquidatorin bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton. Diese deutet in einem aktuellen Schreiben an, dass das Liquidationsverfahren evtl. auch in ein Insolvenzverfahren münden kann.

Zwischenzeitlich besteht die Möglichkeit, die Forderungen bei der Liquidatorin im Rahmen des Liquidationsverfahrens hinsichtlich des Fonds „K1 Invest Ltd.“ anzumelden. ACHTUNG: Unsere Erfahrung mit grenzüberschreitenden Liquidations- und Insolvenzverfahren in der Vergangenheit zeigen, dass formelle Fehler aufgrund Unverständlichkeit von Formularen oder Missverständnissen bei deren Ausfüllung zu Rechtsnachteilen führen. Diverse Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Formularen sind noch zu klären. Außerdem haben zahlreiche Anleger in verschiedenen Insolvenzverfahren mit Auslandsbezug Vermögensnachteile alleine dadurch erlitten, dass das ausländische Insolvenzrecht bei der Forderungsanmeldung nicht eingehalten wurde.

Wir übernehmen daher die Forderungsanmeldung und -durchsetzung unserer Mandanten auch im Liquidations-/Insolvenzverfahren der „K1 Invest Ltd.“ sowie der „K1 Global Ltd.“ auf den British Virgin Islands. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit einer Kooperationskanzlei vor Ort zusammen.

Geschädigte sollten auch beachten, dass das Liquidationsverfahren aller Voraussicht nach eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen, wie groß die zu liquidierende Masse überhaupt noch ist. Uns liegen insoweit mittlerweile Anhaltspunkte dafür vor, dass die Masse bei weitem nicht zur Deckung der entstandenen Verluste ausreicht. Sollten sich diese Hinweise bewahrheiten und verdichten, würde das Liquidationsverfahren in ein – von uns übrigens von Anfang an prognostiziertes – Insolvenzverfahren münden mit der Folge, dass Zahlungsansprüche der Anleger nur noch quotal befriedigt werden würden. Bei einer solchen Entwicklung der Gesamtangelegenheit ist die von uns von Anfang an eingeschlagene Strategie um so bedeutender : Ein möglichst großes Quorum an vertretenen Forderungen auf unsere Vertretung zu konzentrieren, um den Verlauf und Hergang des Insolvenzverfahrens über eine solche konzentrierte Stimmenmehrheit bestimmen und beeinflussen zu können – zum Vorteil der von uns vertretenen Gläubiger und Anleger!

Ferner sollten Geschädigte berücksichtigen, dass über Auszahlungsansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche (nämlich soweit die vorhandene Masse nicht ausreicht, die eingezahlten Gelder den Anlegern zurückzuzahlen) vom Liquidationsverfahren überhaupt nicht erfasst werden, zumal solche Schadenersatzansprüche sich vorrangig auch gegen nicht am Liquidationsverfahren beteiligte Dritte richten werden. Ansprüche auf Schadenersatz gegen solche Dritte geltend zu machen wird aber der einzige Weg sein, einen über den Ertrag aus der Liquidation hinausgehenden Verlustausgleich zu erhalten. Eine solche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist nicht ohne qualifizierte Anwälte wie wir es sind möglich. Auch diesbezüglich hat sich unsere Strategie der Konzentration möglichst hoher Einzelforderungen in einer Hand in der Vergangenheit in Parallelfällen als einzig zielführender Weg und Strategie erwiesen.

Uns ist bekannt, dass es im Januar eine Gläubigerversammlung bezüglich der K1 Invest Ltd. auf den BVI geben wird. Es ist allerdings noch nicht klar, ob Investoren als Gläubiger im rechtlichen Sinne anerkannt werden und dementsprechend Teilnahmeberechtigung bei der Gläubigerversammlung haben. Auch sind die derzeit auf den BVI mit dem Fall befassten Anwaltskanzleien unseres Erachtens nach nicht frei von Interessenkonflikten, da diese jedenfalls zumindest teilweise auch bei der Aufsetzung der Fonds unterstützend tätig waren. Umso wichtiger ist eine neutrale Überprüfung der Vorgänge und rechtlichen Lage auf den BVI. Dies kann unseres Erachtens nur dadurch gewährleistet werden, dass eine möglichst starke Anwaltsallianz dort vor Ort direkt auftritt und die Rechte der Anleger in dem dortigen Verfahren massiv durchsetzt. Dazu ist es einerseits notwendig, einen möglichst hohen Anteil am in den K1 Invest Ltd. investierten Kapital zu repräsentieren, damit man möglichst die Mehrheit der Stimmen vertritt und so das Verfahren beherrschen kann. Weiterhin sollten Anwälte vor Ort sein, die im internationalen Kapitalanlage- und Liquidationsrecht erfahren sind, wie dies bei uns und unseren internationalen Kooperationspartnern der Fall ist!